Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung der Ferienwohnungen Dohmen
(01.01.2008)
§ 1 Vermieter
Ferienwohnung Dohmen :
Gabi & Bernhard Dohmen
Etzhardstr. 4
53508 Mayschoss
nachfolgend Vermieter genannt.
Die Adresse der Ferienwohnung lautet:
Ferienwohnung Dohmen
Etzhardstr. 4
53508 Mayschoss
§ 2 Buchung
2.1
Sofern die Buchung direkt über das Internet erfolgt
ist, gelten diese AGB´s als anerkannt.
2.2
Bei der telefonischen Buchung oder einer Buchung per Mail kommt der Vertrag durch
Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die
telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den
Vermieter zustande.
2.3
Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der
Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.
§ 3 Mietzahlung
In aller Regel muß eine Anzahlung in Höhe von 20% der
Gesamtmietkosten umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung
geleistet werden. Die Rest-Zahlung ist bei Anreise fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis dem Vermieter in bar zu bezahlen.
Eine Kaution wir nicht erhoben.
§ 4 Nebenkosten
Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis
enthalten.
§ 5 Schlüsselübergabe
Der Vermieter übergibt den Schlüssel bei Anreise.
Bitte Termin absprechen.
Der Schlüssel muß bitte bei Abreise umgehend an den
Vermieter ausgehändigt werden.
§ 6 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur
Verfügung.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht
werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 14.00
Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag muß die Wohnung ab 11 Uhr zur Endreinigung
zur Verfügung stehen.
Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten
und muß vom Mieter durchgeführt werden.
§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
7.1
Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der
Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen
Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu
beeinträchtigen.
7.2
Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar
vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder
Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu
melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars
werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab
Ankunft anerkannt.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der
Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung
der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht
entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung
technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner
Mitreisenden.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon
ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie
Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens
etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der
Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte
Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§ 8 Rauchen
Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der
Mieter soll bitte ggf. den Balkon oder Garten nutzen.
§ 9 Internetnutzung
Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten
WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden
Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte,
Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine
Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte
verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden
Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder
Verordnungen zu verstoßen.
Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur
authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß
Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten
speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines
rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der
Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die
Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders
sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten
zugänglich ist.
§ 10 PKW-Stellplatznutzung
10. 1
Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten
Stellplatz zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem
nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.
10.2
Alle allgemeinen technischen und behördlichen
Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und
Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.
10.3
Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer
u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes
Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten
sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden
versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen.
Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem
ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
10.4
Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur
insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen
entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt
wird.
10.5
Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder
Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des
Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für
Beschädigungen oder das Abhandenkommen des
abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht,
wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte
Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden,
die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes
entstehen.
§ 11 Gartennutzung
Der Garten sowie das Mobiliar steht allen Mietern zur
Verfügung.
Das Klettergerüst, das Trampolin, sowie der Sandkasten dürfen auf eigene Gefahr
benutzt werden.
Die Pumpe enthält Regenwasser (bitte nicht trinken).
§ 12 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Rücksprache erlaubt.
§ 13 Reiserücktritt
13. 1 durch den Mieter
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich
mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht
anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen
Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
bis zum 35 Tag vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
danach bis zu 100%
Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird
empfohlen!
13.2 durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn
ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter
andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
13.3 in gegenseitigem Einvernehmen
Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem
Einvernehmen ist jederzeit möglich.
§ 14 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung
des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw.
Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung,
sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind
hiermit ausgeschlossen.
Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des
Mietpreises beschränkt.
§ 15 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen
bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht
getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
akzeptiert mit der Online-Buchung oder der telefonischen Bestätigung.
§ 16 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide
Parteien Ahrweiler.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebene Mietbedingung
rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden
gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen
Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin
gültig.