Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für die Vermietung der Ferienwohnungen Dohmen

 

(01.01.2008)


§ 1 Vermieter

 

Ferienwohnung Dohmen :

 

Gabi & Bernhard Dohmen

Etzhardstr. 4 

53508 Mayschoss

 

nachfolgend Vermieter genannt.

 

Die Adresse der Ferienwohnung lautet:

 

Ferienwohnung Dohmen 

Etzhardstr. 4 

53508 Mayschoss

 

§ 2 Buchung

 

2.1

 

Sofern die Buchung direkt über das Internet erfolgt 

ist, gelten diese AGB´s als anerkannt.

 

 

2.2

 

Bei der telefonischen Buchung oder einer Buchung per Mail kommt der Vertrag durch

Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die

telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den

Vermieter zustande.

 

2.3

 

Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der

Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.

 

§ 3 Mietzahlung

 

In aller Regel muß eine Anzahlung in Höhe von 20% der

Gesamtmietkosten umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung

geleistet werden.  Die Rest-Zahlung ist bei Anreise fällig.

 

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis  dem Vermieter in bar zu bezahlen.

Eine Kaution wir nicht erhoben.

 

 

 

§ 4 Nebenkosten

 

Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis

enthalten.

 

 

 

§ 5 Schlüsselübergabe

 

Der Vermieter übergibt den Schlüssel bei Anreise.

Bitte Termin absprechen.

 

Der Schlüssel muß bitte bei Abreise umgehend an den

Vermieter ausgehändigt werden.

 

 

 

§ 6 An- und Abreise

 

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur

Verfügung.

 

Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht

werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 14.00

Uhr bezogen werden kann.

 

Am Abreisetag muß die Wohnung ab 11 Uhr zur Endreinigung

zur Verfügung stehen.

 

Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten

und muß vom Mieter durchgeführt werden.

 

 

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

 

7.1 

 

Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der 

Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen 

Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu 

beeinträchtigen.

 

7.2

 

Die  Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar 

vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder 

Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu 

melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars 

werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab 

Ankunft anerkannt.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der 

Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung 

der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht 

entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung 

technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.

 

Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner 

Mitreisenden.

 

Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon 

ausgeschlossen.

 

 

Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie 

Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens 

etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der 

Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte 

Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

§ 8 Rauchen

 

Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der 

Mieter soll bitte ggf. den Balkon oder Garten nutzen.

 

§ 9 Internetnutzung

 

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten 

WLAN-Zugang  nutzen, ist aber  verpflichtet, keine fremden 

Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, 

Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine 

Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder 

rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte 

verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden 

Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder 

Verordnungen zu verstoßen.

 

Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur 

authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß 

Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten 

speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines 

rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der 

Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die 

Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders 

sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten 

zugänglich ist.

 

 

§ 10 PKW-Stellplatznutzung

 

10. 1

 

Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten 

Stellplatz zu benutzen und auf diesem Stellplatz  außerdem 

nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.        

 

10.2

 

Alle allgemeinen technischen und behördlichen 

Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und 

Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.

 

10.3

 

Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer 

u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes 

Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten 

sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden 

versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen.   

Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem 

ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

 

10.4

 

  Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur 

insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen 

entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt 

wird.

 

10.5

 

Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder 

Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des 

Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für 

Beschädigungen oder das Abhandenkommen des 

abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, 

wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte 

Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, 

die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes 

entstehen.

 

§ 11 Gartennutzung

 

Der Garten sowie das Mobiliar steht allen Mietern zur 

Verfügung.

 

Das Klettergerüst, das Trampolin, sowie der Sandkasten dürfen auf eigene Gefahr 

benutzt werden.

 

Die Pumpe enthält Regenwasser (bitte nicht trinken).

 

 

§ 12 Haustiere

 

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Rücksprache erlaubt.

 

 

§ 13 Reiserücktritt

 

13. 1 durch den Mieter

 

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich 

mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht 

anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen 

Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

 

bis zum 35 Tag vor Mietbeginn 10% des Mietpreises

 

bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises

 

bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

 

danach bis zu 100%

 

Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird

 

empfohlen!

 

13.2  durch den Vermieter

 

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn 

ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter 

andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in 

solchem  Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige 

Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

13.3  in gegenseitigem Einvernehmen

 

Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem 

Einvernehmen ist jederzeit möglich.

 

 

§ 14 Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines 

ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung 

des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. 

Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, 

sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind 

hiermit ausgeschlossen.

 

Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des 

Mietpreises beschränkt.

 

 

§ 15 Schriftform

 

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen 

bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht 

getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 

akzeptiert mit der Online-Buchung oder der telefonischen Bestätigung.

 

§ 16 Gerichtsstand

 

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide 

Parteien Ahrweiler.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine der zuvor beschriebene Mietbedingung 

rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden 

gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen 

Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin 

gültig.